Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt. Begründet wird die Entscheidung damit, dass das Gesetz gegen das Grundgesetz und bereits bestehende bundesgesetzliche Regelungen in §§ 556-561 BGB verstoße.
Auf Bundesebene wurde bereits 2015 die Mietpreisbremse beschlossen, daher liege die Gesetzgebungsbefugnis ausschließlich beim Bund und nicht den Ländern. Vielen Mietern drohen nun horrende Nachzahlungen.
Der Berliner Mietendeckel wurde von der Berliner Landesregierung, bestehend aus SPD, LINKE und GRÜNE, beschlossen und war seit des Inkrafttretens ständiger Kritik ausgesetzt. Am 23.02.2020 wurden bestehende Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen eingefroren – und zwar auf dem Stand vom Juni 2019. Rund 90% der Mietwohnungen waren davon betroffen.
Quelle:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bverfg-berliner-mietdeckel-101.html
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