Tipps zur Wohnungsrückgabe
Teil II – die Schlüsselübergabe
Mit zu den wichtigsten Einzelheiten der Wohnungsrückgabe zählt die Aushändigung sämtlicher Schlüssel, die zur Vermietung gehörten. Dies betrifft die Schlüssel für die Wohnung selbst, auch Postkasen-, Keller- und andere -schlüssel.
Dazu gehören aber nicht nur alle vom Vermieter ausgehändigten, sondern auch sämtliche vom Mieter nachgefertigten Schlüssel. Sollte ein Schlüssel fehlen, so kann der Vermieter unter Umständen Schadensersatz verlangen.
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