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Der fristgerechte Auszug

Die vereinbarte Frist der Wohnungsübergabe ist grundsätzlich der letzte Tag der Mietzeit. Sollte dieser Tag vom Mieter nicht eingehalten werden, so kann der Vermieter bis zur vollständigen Rückgabe Entgelt für die weitere Nutzung und unter Umständen daneben Schadensersatz fordern.
 
Zu einer wirksamen Übergabe der Wohnung gehört die vollständige Räumung der Wohnung und aller weiteren genutzten Abteilungen wie Keller- oder Nebenräume. Sollten sich in diesen Räumen noch Gegenstände des Mieters befinden, kann der Vermieter die Rücknahme verweigern oder auf diese auf Kosten des Mieters räumen lassen.